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Welche Garantien habe ich?

Was Dir vom Einsteller garantiert wird

Mit der Einstellung eines Layouts sichert der Einsteller / Designer Dir als Nutzer zu,

  • dass er Inhaber der Urheberrechte an dem Layout ist;
  • dass er berechtigt ist, die Nutzungsrechte an Dich zu veräußern, welche er Dir mit dem Download einräumt;
  • dass sein Layout nicht gegen Urheber-, Marken- oder andere Rechte Dritter verstößt, auch nicht durch eventuell verwendete Bestandteile, wie z. B. Bilder, Texte und Zeichen.
  • dass er nicht anderweitig Rechte am Layout eingeräumt hat, die der vorliegenden Vereinbarung widersprechen könnten.

Wofür der Einsteller ausdrücklich NICHT garantiert

Der Designer garantiert nicht dafür, dass Du mit der Verwendung des Layouts einen bestimmten beabsichtigten Zweck auch immer und tatsächlich erreichst. Und er übernimmt ebenfalls keine Gewähr in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Die Nutzung von preconcept.as wie auch der heruntergeladenen Layouts erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

Eine wettbewerbsrechtliche Prüfung eines Layouts ist nicht Sache des Einstellers. Auch wenn Layouts nach bestem Wissen erstellt werden, wäre eine gesonderte wettbewerbsrechtliche Prüfung immer Sache des Nutzers. Im übrigen kann auch eine Unbedenklichkeitserklärung einer rechtsberatenden Stelle natürlich nie hundertprozentig ausschliessen, dass irgendeine Institution oder ein Wettbewerber den Versuch einer Abmahnung unternimmt. Deswegen ist eine explizite wettbewerbsrechtliche Prüfung nicht Sache des Einstellers.

Lies Dir bitte zu diesem Fragenkomplex auch noch mal sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.

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(Nutzungsrechte)
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